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8.2.2012 : 10:35 : +0100

HTTV-Odenwaldkreis

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Kontaktperson: Christian Bitsch

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Der Kreisvorstand ist bemüht, einen gewissen Standard für zukünftige Kreisveranstaltungen festzulegen. Hierzu wurde eine Durchführungsvereinbarung als Checkliste erarbeitet, die jedem Verein helfen soll, wichtige grundsätzliche Vorbereitungen zu treffen, so dass nichts vergessen werden sollte.

 

 

Hessischer Tischtennisverband                                     Höchst, den ……………….

TT-Kreis Odenwald

i.V. Kreiswart Horst Bitsch

Am Hang 25

64739 Höchst/Odw.

Horst.Bitsch(at)online.de

 

 

  

Durchführungsvereinbarung/Checkliste zur Durchführung von Turnieren im TT-Kreis

Beteiligte Institutionen:

 

An der Organisation von Kreisturnieren sind beteiligt:

 

  • HTTV-Kreisvorstand Odenwaldkreis
  • ausrichtender Verein (Durchführer)

 

 

 

Grundsätzliche sporttechnische Voraussetzungen

 

Verfügbarkeit der Spielhalle:

  • Die Sporthalle muß rechtzeitig reserviert sein. Nach Vergabe der Veranstaltung ist eine Kopie der Reservierungsbestätigung durch die jeweilige Kommune dem TT-Kreissportwart (Aktivenbereich) bzw. dem Kreisjugendwart (Nachwuchsbereich) innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsvergabe zu übersenden.
  • Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Veranstaltung einem anderen Durchführer übertragen werden.

 

 

 

Hallenkapazität:

  • Der Innenraum der Halle muß Platz für die erforderliche Anzahl von Tischen bieten in Anhängigkeit der Vorgabe des TT-Kreisvorstandes, der entsprechende Vorgaben macht nach Art und Umfang der durchzuführenden Veranstaltung.
  • Die Halle muß ausreichend Sitzplätze bieten für Aktive, Trainer und Betreuer und Zuschauer. (Siehe auch Verfügbarkeit der Spielhalle)

 

 

Beschallung:

  • Eine Beschallungsanlage mit Mikrofon muss vorhanden sein. Diese ist rechtzeitig zu reservieren, eine Kopie der Reservierungsbestätigung ist mit der Bestätigung der Hallenreservierung dem Kreissportwart (bei Turnieren der Aktiven) bzw. dem Kreisjugendwart (bei Nachwuchsturnieren) zu übersenden, sofern die Halle nicht über eine fest eingebaute Beschallungsanlage verfügt.

 

 

 

Beleuchtung:

  • Es muss gewährleistet sein, dass die vorhandenen Beleuchtungs-einrichtungen in der Spielhalle in ordnungsgemäßem Zustand sind. Ist dies nicht der Fall, ist von Seiten des durchführenden Vereins unverzüglich mit dem Hallenträger Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel der Mängelbeseitigung bis zum Turnierbeginn.
  • Es muss eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von mindestens …… Lux - gemessen in der Höhe der Spielfläche - im gesamten Spielraum vorhanden sein.       Kein Beleuchtungskörper darf niedriger als 4 m über dem Fußboden angebracht sein. Der Hintergrund soll im allgemeinen dunkel sein. Im Hintergrund ist helle Beleuchtung und durch nicht abgedunkelte Fenster oder andere Öffnungen einfallendes Tageslicht unzuläs­sig.
  • Die Höhe der zur  Verfügung stehenden LUX sind beim Kreisschiedsrichterwart rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu erfragen.

 

 

 

Hallenboden:

  • Der Hallenboden muss den speziellen Anforderungen des Tischtennissports (nicht hellfarbig, nicht glänzend / reflektierend, Oberfläche nicht aus Ziegelsteinen, Beton, Stein oder Teppich. rutschfest) entsprechen.

 

 

Klimatisierung:

  • Die Temperatur in der Wettkampfhalle muss den Bestimmungen der Wettspielordnung entsprechen.

 

 

Spielfläche:

  • Die Spielboxen sollen Maße von 5,5 x 11 m haben, wünschenswert wären 6m x 12m.
  • Sämtliche Tische sind in der Wettkampfhalle zu nummerieren.

Sanitäre Einrichtungen:

  • Bei der Nutzung von Schulhallen ist vom Durchführer Sorge dafür zu tragen, dass Handwaschbehälter vor der Veranstaltung aufgefüllt und Toilettenpapier ausreichend vorhanden ist.

 

Organisatorische Voraussetzungen

Ausschreibung

  • Die Ausschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung wird vom Kreisvorstand als Vorlagedokument zur Verfügung gestellt. Sie ist spätestens 6 Monate vor der Veranstaltung beim Kreissportwart (Aktive) bzw. dem Kreisjugendwart (Nachwuchs) anzufordern.

Spielmaterial:

  • Sämtliche Spielmaterialien sollten nach Möglichkeit in der Spielhalle einheitlich vorhanden sein.
  • Der Durchführer stellt die <st1:PersonName w:st="on">Bälle</st1:PersonName> für die Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.
  • Der Durchführer hat nach Möglichkeit Sorge dafür zu tragen, dass Spielboxen installiert werden können.
  • Kreiseigene Tische und Netze sowie sämtliche Umrandungen können zur Durchführung von Kreisveranstaltungen aus den Kreisleistungsstützpunkten Bad König und Beerfelden nach Rücksprache mit dem Kreiswart kostenfrei ausgeliehen werden. 
  • Der Transport zur Spielhalle und zurück zu den Stützpunkten obliegt dem Durchführer.
  • Ausgeliehene Tische und Zubehör sind rechtzeitig zu den nächsten Trainingstagen wieder zurückzubringen.

Siegerehrung

Folgende Gerätschaften sind vom Durchführer vor Ort bereitzustellen:

  • Digitalfoto zur Dokumentation der Siegerehrungen ist vom Durchführer bereitzustellen. ist ein solcher nicht vorhanden, kann ein kreiseigenes Gerät beim Kreiswart ausgeliehen werden.
  • Bei Jugendveranstaltungen ein entsprechender Platz zur Durchführung von Siegerehrungen.  
  • Ein Siegerpodest.  Ggf. kann ein kreiseigenes Podest ausgeliehen werden, das in Höchst vorrätig ist.

 

Sanitäter/Ärztl. Notdienst

  • Bei Erwachsenenturnieren ist ein Sanitätsdienst in der Halle vorzusehen, es sei denn, ein diensthabender Arzt, Krankenhaus oder mobiler Sanitätsdienst befindet sich in unmittelbarer Nähe von max. 5 Kilometer Entfernung.
  • Bei Seniorenturnieren ist ein Sanitätsdienst vor Ort immer zu gewährleisten.

Aktivenverpflegung:

  • Ausrichter/Durchführer richtet in - oder in unmittelbarer Nähe zur Halle – einen oder mehrere Verpflegungsstände ein, an denen sich die Aktiven, Trainer und Betreuer kostengünstig mit Speisen und Getränken versorgen können.
  • Die Versorgung der Sportlerinnen/Sportler muss 90 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung gewährleistet sein.

Training:

  • Das Training muss in den offiziellen Veranstaltungshallen ermöglicht werden.
  • die Hallen müssen am jeweiligen Veranstaltungstag 90 Minuten vor Turnierbeginn spielfertig einge­richtet zur Verfügung stehen.

Turnierleitung/Oberschiedsrichter/Hallensprecher

  • Für die Turnierleitung, den Oberschiedsrichter und den Hallensprecher werden 3 Tische mit 6 Sitzplätzen in der Nähe und mit freiem Blick auf die Spielboxen benötigt.
  • mindestens ein PC-Arbeitsplatz mit Drucker und ausreichendem Papier ist vom Durchführer zur Verfügung zu stellen.

Siegerehrungen:

  • Zur Durchführung von Siegerehrungen werden die Wettbewerbe vom Hallensprecher unterbrochen und die Siegerehrungen, insbesondere im Nachwuchsbereich, entsprechend feierlich durchgeführt.
  • Von einer Abgabe der Urkunden und Pokale an die Sieger während laufender Wettbewerbe ist unbedingt abzusehen.
  • Grundsätzlich sind die mit dem Emblem des Ausrüsters des HTTV zur Verfügung stehenden Urkunden zu verwenden.

 

Turnierablauf:

  • Die Turnierleitung obliegt im Erwachsenenbereich dem Kreissportwart, im Nachwuchsbereich dem Kreisjugendwart bzw. einer vom Kreisvorstand eingesetzten Person. Diese ist weisungsbefugt den Mitarbeitern in der Turnierleitung, die vom Durchführer berufen werden.
  • Die Turnierleitungsmitarbeiter werden vom Durchführer nach eigenen Vorstellungen berufen, ihre Mitglieder müssen ihren Arbeitsplatz im Halleninnenraum mit freiem Blick auf die Spieltische haben.

Spielplan

  • Der TT-Kreisvorstand (Kreissportwart bzw. Kreisjugendwart) entwirft einen Spielplan mit allen zeitlichen Ansetzungen und bringt diesen dem Ausrichter/Durchführer rechtzeitig zur Kenntnis. Dieser Spielplan ist zwingend einzuhalten und darf nicht vom Durchführer verändert werden.

 

Software/Hardware

  • Der Durchführer ist für die PC-Turniersteuerung verantwortlich, sofern vom Kreisvorstand kein kreiseigener PC/Laptop zur Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Turnierprogramm ist auf einem kreiseigenen Laptop verfügbar und wird jedem Veranstalter incl. Handbuch zur Verfügung gestellt.
  • Sofern ein Laptop ausgeliehen wird, ist dieses mindestens 4 Wochen vor einer Veranstaltung beim Kreiswart anzufordern. Vom Kreiswart wird nach Beantragung die aktuelle Spielerliste des TT-Kreises importiert.

 

Ergebnisdienst:

  • Der Durchführer ist für den Ergebnisservice (u.a. Aushänge) in der Halle verantwortlich.
  • Der Durchführer übermittelt unverzügliche, bis spätestens 5 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung sämtliche Ergebnisse und für Veröffentlichungen geeignete Digitalbilder an den Kreispressewart.

 

Drucksachen

  • Der Ausrichter/Durchführer kann für die Veranstaltung für Werbezwecke Drucksachen (Plakate, Programmhefte, etc.) herstellen. Inhalte, die über das Vereinsgeschehen hinausgehen, sollten mit dem TT-Kreisvorstand abgesprochen werden. Sämtliche Einnahmen aus diesen Drucksachen erhält der Durchführer.

 

Finanzen:

  • Der HTTV-Kreisvorstand Odenwaldkreisstellt dem Ausrichter/Durchführer Pokale zur Verfügung.
  • Pokale sind vom Durchführer bei der Fa. Angel-Pokale Weinacht in Höchst (derzeitiger Kooperationspartner des TT-Kreises Odenwald) zu ordern, sofern nichts anderes gesondert vereinbart wird.
  • Maximalpreis eines Pokals sollte 10 € nicht übersteigen. Die Rechnung für die Pokale werden vom Kreisvorstand übernommen.
  • Startgelder werden grundsätzlich vom Durchführer vereinnahmt, eine Abgabe an den TT-Kreis ist nicht vorgesehen.
  • Sämtliche Einnahmen aus Turnierverpflegung erhält der Durchführer.

 

Sonstige Vereinbarungen

  • Alle protokollarischen Fragen, die den Ablauf der Veranstaltung betreffen, werden zwi­schen dem vom HTTV-Kreisvorstand verantwortlichen Person und dem Durchführer im beiderseitigen Einvernehmen ge­re­gelt. Insbesondere gilt dies auch für die Eröffnung und die Siegerehrungen.

 

 

Datum, Ort ______________________________________

 

 

 

Der HTTV-Kreisvorstand Odenwaldkreis überträgt dem Durchführer ………………… folgende Veranstaltung:

 

  • Kreiseinzelmeisterschaften (KEM) der Aktiven              Kreiseinzelmeisterschaften (KEM) Nachwuchs             
  • Kreispokalendrunde (KPE) der Aktiven                          
  • Kreispokalendrunde (KPE) Nachwuchs                         
  • Kreisranglistenspiele (KRL) der Aktiven                         
  • Kreisranglistenspiele (KRL) Nachwuchs                        
  • Kreisjahrgangsmeisterschaften (KJM)                             
  • Kreisminimeisterschaften (KMIMI)                                              
  • Kreisseniorenmannschaftsmeisterschaften (KSENMM)Kreismannschaftsmeisterschaften (KMAM)  
  • Kreisrelegationsspiele (KRS)    
  • Gemeinsamer letzter Spieltag (GLS)  

(entsprechende Veranstaltung ankreuzen, Durchführer handschriftlich eintragen !)

 

 

 

________________________________________________

( Kreisjugendwart bzw. Kreissportwart bzw. Kreiswart )

 

 

Die Durchführer  erkennen die Inhalte dieser Durchführungsvereinbarung vor­behaltlos an. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

 

________________________________________________

( ausrichtender Verein / Durchführer )

 

 

 
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